Werkvertragsrecht – Hamburg

Ich verstehe mich als service-orientierter Dienstleister, der sich dafür einsetzt, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Mit diesem Ziel gibt die Kanzlei Gerhard Schröpfer in Hamburg ebenfalls juristischen Beistand bei allen Problemen rund um das Werkvertragsrecht.

Sie haben ein Werk hergestellt und Ihre Leistung erbracht. Aber was passiert, wenn ein Kunde nicht zahlt oder ungerechtfertigte Beschwerden erhebt? Wenn ein Auftrag nicht zufriedenstellend ist, weil die Aufgabenstellung nicht klar genug beschrieben ist? Oder sich der Fertigstellungstermin immer wieder verschiebt? Bei diesen Fragen berate ich meine Klienten und helfen Ihnen die richtigen Schritte zu unternehmen.
Als Kunde haben Sie eine Handwerksleistung bestellt und diese ist nicht wie bestellt oder mangelhaft. Ich stehe Ihnen zur Seite und vertrete Sie, wenn Sie Ihre Rechte geltend machen wollen.
Auch im Werkvertragsrecht liegt mein Augenmerk darauf, die wirtschaftlich beste Lösung für meine Mandanten zu erkennen. Ich unterstütze Sie schnell, kompetent und professionell.

Die Kanzlei Gerhard Schröpfer in Hamburg setzt sich mit Leidenschaft und Nachdruck für Sie ein – gerade, wenn es um Rechtsverletzungen beim gegenseitigen Austausch von Leistungen geht. Ich kämpfe für Ihre berechtigten Ansprüche und ziehe diese bei der Gegenseite ein. Dazu gehört natürlich, dass ich mich bedingungslos auf Ihre Seite stelle und Ihre Sache vertrete. Mandantenbetreuung ist für mich Vertrauenssache!